Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Neuenrade) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen
Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseite:
http://www.neuenrade.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie
Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Neuenrade
Der Bürgermeister
Alte Burg 1
D-58809 Neuenrade
Telefon: 02392/693-0
Telefax: 02392/693-48
E-Mail: post@neuenrade.de
Ansprechpartner:
Matthias Kopp: m.kopp@neuenrade.de
Hier geht es zur Kontaktseite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im
Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur
Barrierefreiheit vereinbar:
In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der
Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen.
Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht
entsprechen kann.
Evaluationsmethode
Die Stadt Neuenrade verfügt für die Webseitenerstellung über einen integrierten BITV-Check mit vielen
automatischen Funktionen die die technischen Barrierefreiheit garantieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Homepage:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.06.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.06.2021 überprüft.