Gewerbeanzeigen
Gewerbeanmeldung
Bei stehenden Gewerben besteht die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige.
Ein Gewerbe betreibt man dann, wenn man eine erlaubte, selbständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit ausübt.
Markt- und Reisegewerbe ist nicht stehendes Gewerbe.
Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilberufen Tätige Personen betreiben kein Gewerbe.
Weitere Informationen:
s. Infocenter Gewerbeanmeldung NRW (Ministerium für Wirtschaft)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis (ohne Auflage „selbständige oder vergleichbare unselbständige gewerbliche Tätigkeit nicht gestattet“)
- Bei handwerklichen Berufen Meisterbrief
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechende Erlaubnis
Gewerbeummeldung
Bei Verlegung der Betriebsstätte ist der Betrieb umzumelden.
Gewerbeabmeldung
Bei Aufgabe der Betriebsstätte ist der Betrieb innerhalb von 7 Tagen abzumelden.
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO
Kosten:
- 20 €
- Gewerbeabmeldung kostenfrei