Sterbefälle
Sterbefälle
Personen, die in Neuenrade oder in den Ortsteilen Küntrop, Blintrop, Affeln oder Altenaffeln sterben, müssen im Sterberegister des Standesamtes Neuenrade eingetragen werden.
Der Tod eines Menschen muss gemäß § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) spätestens am dritten des auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet nach § 29 PStG :
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Damit die Beurkundung dieses Sterbefalles erfolgen kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung des Arztes
- Geburtsurkunde, wenn ledig und nicht in Neuenrade geboren
- Stammbuch der Familie, wenn vor 1958 geheiratet
- Begl. Abschr. aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, wenn nach 1958 geheiratet
Zumeist wird jedoch ein Bestatter mit der Regelung der Angelegenheiten im Sterbefall betraut.
Nach der Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister des Standesamtes werden Sterbeurkunden ausgestellt.
Gebührenfrei werden je eine Urkunde für das Stammbuch, die Krankenkasse und zwei für Rentenzwecke ausgestellt.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig.
Die Ausstellung für die erste Urkunde beträgt 10,00 €
Jede weitere Urkunde kostet 5,00 €
Sollten ein Sterbefall angezeigt werden müssen, ist ein Anruf beim Standesamt vorab zu empfehlen, damit auch wirklich alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind !!!