Gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rasse (Antrag auf Haltung)
Zu den gefährlichen Hunden nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW (LHund-NRW) gehören:
- Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Bullterrier,
- Kreuzungen mit diesen Hunden.
Zu den Hunden bestimmter Rasse zählen:
- Alano,
- American Bulldog,
- Bullmastiff,
- Dogo Argentino,
- Fila Brasileiro,
- Mastiff,
- Mastino Espanol,
- Mastino Napolitano,
- Rottweiler,
- Tosa Inu,
- Kreuzungen mit diesen Hunden.
Sie benötigen für die Haltung eines solchen Hundes eine ordnungsbehördliche Erlaubnis.
Diese Hunde sind grundsätzlich nur mit Maulkorb und angeleint zu führen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes,
- Polizeiliches Führungszeugnis,
- Sachkundenachweis,
- Mikrochipnummer,
- Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlagen:
- Landeshundegesetz NRW
- Merkblatt zum Landeshundegesetz NRW
Kosten:
- 60 €
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr