Naturschutz
Naturschutz umfasst die Gesamtheit von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Naturhaushalts mit allen seinen Bestandteilen. Dieses sind die Naturgüter einschließlich der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume, aber auch Landschaften insgesamt mit ihrer Vielfalt und Eigenart. Als Natur- oder Schutzgüter sind zu unterscheiden: Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild.
Außerhalb der bebauten Ortslagen befindet sich die Stadt Neuenrade fast ausschließlich inmitten von Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten.
Zuständige Behörde ist der
Märkische Kreis als Untere Naturschutzbehörde.
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Tel.: 0 23 51 / 966-60
Zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine land-oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen, gibt es die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Neuenrade vom 30.05.2016".
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