Ladenschluss
Für die Überwachung der Ladenschlusszeiten ist das Ordnungsamt zuständig.
Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage dürfen Verkaufsstellen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet sein.
Ausnahmeregelungen können bestehen bei Volksfesten, Messen Märkten und Ausstellungen oder bei verkaufsoffenen Sonntagen.
Hier sind gesonderte Anträge zu stellen.
Rechtsgrundlage:
- Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr