Anordnung zur Verkehrsbeschilderung von Arbeitsvorhaben (Baustellenanordnungen)
Für Arbeiten an öffentlichen Flächen ist eine verkehrliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich, die auf der Grundlage der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen basiert.
Erlaubniserteilung erfolgt durch
das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid.
Die Stadt Neuenrade gibt lediglich eine Stellungnahme ab und hält die Anträge vor.
Notwendige Unterlagen:
-Regelplan nach der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Rechtsgrundlagen:
-StVO