Feuerwerke
Feuerwerke der Klasse II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eine Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine werden Ausnahmegenehmigungen benötigt.
Die Erteilung dieser Erlaubnis kann vom Ordnungsamt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Nur von einem anerkannten Feuerwerker dürfen Feuerwerke der Klassen II und IV mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gem. § 23 Abs. 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Rechtsgrundlagen:
- Sprengstoffgesetz
- 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Kosten:
- 20 €
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr