Schöffenamt
Für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schöffen können sich Mitbürger/innen bewerben,
die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
- nicht vorbestraft oder entmündigt sind
- im jeweiligen Gerichtsbezirk gemeldet sind
- keine mit der Justiz verbundene berufliche Tätigkeit ausführen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.
Die Schöffen entscheiden mit einem Berufsrichter in Strafsachen.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.
Rechtsgrundlage:
- Gerichtsverfassungsgesetz
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr