Informationen zur Bundestagswahl
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist für Sonntag, den 23. Februar 2025, angesetzt.
Auch die Bürgerinnen und Bürger in Neuenrade sind dazu aufgerufen, an diesem Tag ihre Erst- und Zweitstimme in einem der Wahllokale der Stadt oder bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.
Mit der Erststimme wird der Direktkandidat oder die Direktkandidatin des Wahlkreises gewählt, während die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei bestimmt ist.
Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen zur Bundestagswahl 2025.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Bekanntmachung der Stadt Neuenrade über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (geboren am 23. Februar 2007 oder früher)
- seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zur Briefwahl
Für die Durchführung der Briefwahl gibt das Wahlamt der Stadt Neuenrade folgende Hinweise:
Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl wird ab dem 24.01.2025 an alle wahlberechtigten Neuenrader Bürgerinnen und Bürger verschickt.
Die Wählerinnen und Wähler haben nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung folgende Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen:
- Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Antrag auf Erteilung ei-nes Wahlscheines) und Übersendung des Antrages an das Wahlamt im Rathaus.
- Beantragung online durch Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.
- Beantragung online auf der Homepage der Stadt Neuenrade. Briefwahl jetzt beantragen
- Beantragung formlos durch Brief oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Zunamens, der aktuellen Wohnanschrift und des Geburtsdatums.
- Ab dem 10.02.2025 kann im Wahlbüro des Rathauses in Zimmer 7 unter Vorlage des ausgefüllten Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines direkt die Briefwahl ausgeführt werden.
- Für im Ausland lebende Deutsche gelten besondere Regelungen. Dieser Personenkreis kann sich auf der Homepage der Bundeswahlleiterin über das genaue Verfahren informieren.
Der Stadt Neuenrade werden voraussichtlich erst am 07.02.2025 die Stimmzettel vorliegen. Daher können die Briefwahlunterlagen frühestens ab diesem Datum verschickt werden.
Ein Briefwahlantrag ist zwar grundsätzlich auch schon ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Das Wahlamt der Stadt Neuenrade bittet jedoch darum, von Briefwahlanträgen zum jetzigen Zeitpunkt nach Möglichkeit abzusehen und erst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da die damit gegebenen Möglichkeiten die Abarbeitung der gestellten Anträge für die Verwaltung erleichtern.
Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl
- Anlage 1 - FAQ
- Anlage 2 - Kurzfassung "Zusammen gegen Manipulation"
- Anlage 3 - Handreichung "Zusammen gegen Falsch-Information"
Kontakt
Das Wahlamt der Stadt Neuenrade ist im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten erreichbar:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Rückfragen beantwortet das Wahlamt gerne unter der E-Mail
wahlen@neuenrade.de oder der Telefonnummer 02392/693-49