Personalausweis
Ihr Personalausweis ist abgelaufen, läuft in nächster Zeit ab oder handelt es sich um die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises?
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Hierfür ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich - diese kann beim Einwohnermeldeamt persönlich oder schriftlich abgegeben werden. Zur Einverständniserklärung für Sorgeberechtigte
Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht zulässig.
Was ist mitzubringen?
- Ihr Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein biometrisches Passfoto
- Geburts-/Heiratsurkunde bei Erstausstellung
- evtl. Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie kurzfristig ein Dokument benötigen, erhalten Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt im Meldeamt ausgestellt.
Gebühren
- Personalausweis 37,00 € 10 Jahre gültig / 22,80 € 6 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion gebührenfrei
- Neusetzen PIN / Entsperren gebührenfrei
Die Gebühren sind jeweils zahlbar bei Antragstellung.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie
hier.
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