Fundsachen
VERLOREN - GEFUNDEN?
Fundsachen können Sie im Einwohnermeldeamt abgeben. Wertlose Gegenstände oder bis zu einem Wert von 10 Euro sind nicht anzeigepflichtig.
Sie können nach Ablauf von sechs Monaten Anspruch auf die Fundsache erheben.
Sollten Sie etwas verloren haben, lohnt sich die Nachfrage im Fundbüro.
Haben Sie eine Bankkarte oder Ihren Ausweis verloren, denken Sie bitte unbedingt an die Sperrung.
Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Gegenstände zur Vorlage bei Versicherungen werden auf Wunsch von uns ausgestellt.
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