Schankerlaubnis
Aus besonderem Anlass kann für Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste), bei denen Getränke und Speisen verabreicht werden, eine Gestattung zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb erteilt werden.
Der Antrag ist zu stellen beim Ordnungsamt.
Rechtsgrundlagen:
- § 12 GastG
Kosten:
- 35 € 1. Tag, dann gestaffelt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr