Führungszeugnis / Polizeiliches Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und von dort an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.
Für die Beantragung im Rathaus ist die persönliche Vorsprache erforderlich oder - mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift - schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Entsprechende Informationen erhalten Sie hier.
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG beantragt werden. Erforderlich ist hierfür die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die dieses verlangt.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist die genaue Anschrift und ggf. das Aktenzeichen bei der Beantragung anzugeben, da die Übersendung direkt dorthin erfolgt.
Führungszeugnisse können für Personen ab 14 Jahren ausgestellt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist bei Beantragung zu entrichten.
Bei Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeit kann Gebührenbefreiung beantragt werden.
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