Rentenangelegenheiten (Rente wegen Berufs- / Erwerbsunfähigkeit)
Hinweise der DRV - Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Vor dem Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
den Rentenantrag können Sie stellen bei
- Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder
- einem "Versichertenältesten" des Rentenversicherungsträgers (die Anschriften erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung) oder
- einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie Steueridentifikationsnummer mit und - falls vorhanden - auch den letzten von der Rentenversicherung übersandten " Versicherungsverlauf" (Auflistung der in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten).
Sollten Sie bisher keinen oder keinen "lückenlosen" Versicherungsverlauf haben, bitten wir Sie, zu allen noch nicht belegten Zeiten nähere Angaben zu machen und ?soweit vorhanden- Unterlagen beizufügen (z.B. Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungs-Nachweisheft, Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse usw.; ggf. auch Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes, Lehrvertrag bzw. Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis, bei Schulausbildung nach dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung bzw. Schulzeugnisse).
Von Bedeutung sind auch Angaben und Nachweise über alle Zeiten der Berufsausbildung (z.B. Lehrzeit, ggf. zweite Lehrzeit, Umschulung).
Wenn Sie erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend machen, legen Sie bitte auch einen Geburtsnachweis für die Kinder vor.
Weitere notwendige Angaben:
- Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN-Nummer)
- Von welcher Stelle, für welche Zeit und unter welchen Aktenzeichen beziehen oder bezogen Sie -außer Ihrem Arbeitsverdienst- "weitere Leistungen" (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Lohnfortzahlung, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.)? -Ggf. bitte Unterlagen vorlegen-
- Wie und wo waren Sie in den letzten 25 Jahren krankenversichert (insbesondere Name und genaue Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung, z.B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert)?
- Von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen erhalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)?
Zur Feststellung, ob Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit vorliegt
Es ist nicht erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen. Die antragaufnehmende Stelle fordert entweder ein Gutachten an oder übergibt Ihnen ?wenn Sie z.B. bereits ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben- einen Vordruck, auf dem Ihr Hausarzt einen ausführlichen Befundbericht erstellen kann. Dadurch erübrigt sich möglicherweise eine ärztliche Untersuchung.
Benötigt werden aber
- eine kurze Auflistung der bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge (einschl. Angabe d. zuletzt maßgebenden Tarifvertrages/Lohngruppe),
- kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen ,
- die Anschrift Ihres Hausarztes (mit Tel.-Nr.) und ggf. weiterer Ärzte , bei denen Sie sich in Behandlung befinden,
- für die letzten drei Kalenderjahre: Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Kuren,
- falls Sie als schwerbehindert anerkannt sind: Anerkennungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe, auch im Namen der "antragaufnehmenden Stelle". Wir werden Ihren Rentenantrag so schnell wie möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Kontakte:
Aufgabenbereich: Versicherungsstelle / Jugendarbeit (Jugendzentrum/Jugendnetzwerk) / Datenschutzbeauftragter