Gewerbeauskunft (Auskunft aus dem Gewerberegister)
Für eine Auskunft muss ein nachweisbar berechtigtes Interesse bestehen, da das Gewerberegister nicht öffentlich zugänglich ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftliche Anfrage mit sämtlichen Daten zum Gewerbetreibenden.
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO
Kosten:
- Gewerbeauskunft 20 €
- Negativauskunft 10 €
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr