Wildschaden
Sie haben einen Wildschaden anzuzeigen?
Hierfür gilt Folgendes:
Die Anzeige ist nach § 34 LJG-NRW mit persönlicher Unterschrift des Geschädigten an landwirtschaftlichen Flächen innerhalb 1 Woche nach Schadenseintritt vorzunehmen.
Für Forstpflanzen gilt eine Anzeige zweimal im Jahr zum 01.05. bzw. 01.10.
Zunächst reicht eine telefonische Aufnahme oder eine Mitteilung per E-mail.
Dann wird das weitere Verfahren besprochen.
Die Meldung des Wildschadens finden Sie hier.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
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Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
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und
14:00
bis
17:00
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Freitag:
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08:00
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12:00
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