Spielhallen (Betrieb)
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt hierfür zweierlei Erlaubnisse:
erstens die Erlaubnis nach den Gewerbeordnung und die Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung
- Glücksspielstaatsvertrag
- Spielverordnung
Da dieser Fachbereich zu komplex ist und jeweils sehr individuell zu bearbeiten ist, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
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Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
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und
14:00
bis
16:00
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Donnerstag:
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12:00
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und
14:00
bis
17:00
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Freitag:
von
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