Reisegewerbekarte
Wer kein stehendes Gewerbe betreibt, betreibt ein Reisegewerbe.
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung“.
Notwendige Unterlage:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis
- Passfoto
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbezentralregisterauszug
Rechtsgrundlagen:
- § 55 GewO
Kosten:
- 250 €
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr