Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Nach dem Gesetz über Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) kann ein Name geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Wann ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html
Der Antrag ist im Rathaus zu stellen und abzugeben.
Sodann wird dieser an die Einbürgerungsbehörde des Märkischen Kreises zur Entscheidung weitergeleitet.
Da die unterschiedlichsten Unterlagen erforderlich sind, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter direkt zu kontaktieren.
Die Kosten für eine Namensänderung betragen ca. 150,00 €.