Gaststättenangelegenheiten
Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt man außer der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes.
Eine Gaststättenerlaubnis benötigt man, wenn man Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben will.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Personalausweis
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen
- Pacht-/Mietvertrag
- Gewerbeanzeige
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Lageplan des Objektes/der Betriebsstätte
- Grundrissplan der Gaststätte
- Gesundheitsbescheinigung des Märkischen Kreises
Kosten:
- richten sich nach der Art des Betriebes und der Größe
Rechtsgrundlagen:
- Gaststättengesetz
- Gaststättenverordnung NRW
Hinweis:
Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um Einzelfälle zu besprechen.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr