Spielgeräte (Erlaubnis zum Aufstellen)
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt einer Aufstellerlaubnis nach den Vorschriften der Gewerbeordnung.
Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes, in denen die Spielgeräte aufgestellt werden sollen, erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Geräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Geeignetheitsbestätigung für die Räume, in denen die Spielgeräte aufgestellt werden sollen
Kosten:
Zwischen 750 und 1.500 €
Rechtsgrundlagen:
- § 33c Abs. 1 und 3 Gewerbeordnung
- Spielverordnung
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr