Laubbeseitigung
So schön der goldene Herbst auch ist, er hat einen Nachteil: Die Laubbäume werfen die Blätter ab und fallen auf Straßen, Gehwege und weitere öffentliche Verkehrsflächen. Kommt allerdings Regen hinzu, können sich die Flächen in gefährliche Rutschbahnen entwickeln. Um Unfälle von Passanten zu vermeiden, ist wie auch bei Schnee und Glätte, eine Räumpflicht des an den Gehweg und Fußwege angrenzenden Hauseigentümers bzw. Erbbauberechtigten vorgesehen. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadtwerke Neuenrade geregelt.
Die überwiegende Anzahl der Neuenrader Bürger erfüllt ihre Pflicht zur Gehwegreinigung. Einige allerdings beachten diese Regelung nicht und werden hiermit nochmals aufgefordert, der Pflicht zur Reinigung, hier Laubbeseitigung auf Gehwegen und angrenzenden Fußwegen, nachzukommen - damit niemandem etwas passiert.