Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Die Stadt Neuenrade arbeitet derzeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Bei dieser Planung werden Lärmimmissionen von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr berücksichtigt. In Neuenrade ist das die Bundesstraße 229 im Bereich Werdohler Straße, Erste Straße und Bahnhofstraße.
Für diese Bereiche liegen Lärmkartierungsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vor. Nach einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2023 wird nun der Entwurf des Lärmaktionsplans bis zum 10. Mai 2024 offengelegt. Bis dahin kann er auf dieser Webseite in der Rubrik Bekanntmachungen abgerufen werden. Außerdem liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans im Neuenrader Rathaus auf dem Flur des Bauamts zur Einsicht aus. Anregungen und Hinweise werden im Bauamt entgegengenommen – persönlich, per Post oder per E-Mail an bauamt@neuenrade.de.
Der Lärmaktionsplan der Stufe 3 stammt aus dem Jahr 2018. Aufgrund der seit 2022 geltenden neuen und EU-weit anzuwendenden einheitlichen Berechnungsgrundlagen hatte der Rat der Stadt Neuenrade im Oktober 2023 die Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stufe 4 beschlossen.