Appell der Stadt: Katzen kastrieren lassen
Die Tierheime quellen über und haben keine Kapazitäten mehr. Das Ordnungsamt der Stadt Neuenrade appelliert daher eindringlich, unnötiges Tierleid zu verhindern, und erinnert an die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen.
In Neuenrade gilt, dass Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen lassen müssen. Ausgenommen davon sind nur Katzen, die jünger als fünf Monate sind. Wichtig: Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen kann eine Ausnahme von der Kastrationspflicht beantragt werden, wenn eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
In der Vergangenheit musste das Ordnungsamt immer wieder feststellen, dass viele Katzenhalter sich nicht an diese Vorgaben halten. Aber nur so kann ein unkontrolliertes Vermehren der Tiere verhindert werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.