Anmeldung der Betreuung für das Schuljahr 2025/2026
Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ für das Schuljahr 2025/26 für die Burgschule Neuenrade (beide Standorte)
Wenn Sie für Ihr Kind einen Ganztags- oder Betreuungsplatz benötigen, können Sie hierfür vom 3. bis 28. März 2025 folgendes Anmeldeformular ausfüllen.
Welche außerunterrichtlichen Angebote gibt es?
- Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ bis 13.15 Uhr, keine Hausaufgabenbetreuung, kein Mittagessen, keine Ferienbetreuung.
- Offene Ganztagsschule (OGS) bis 16.00 Uhr, warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Ferienbetreuung - Die Teilnahme des Kindes ist an 3 von 5 Wochentagen bis 15 Uhr verpflichtend!
Für das digitale Anmeldeformular benötigen Sie folgende Dokumente:
- Von allen berufstätigen Erziehungsberechtigten die Lohnabrechnung von Dezember 2024 oder den Lohnsteuerbescheid für 2024
- Als Empfänger von ALG II, Hartz-IV-Leistungen, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen unbedingt den aktuellen vollständigen Berechnungsbescheid
- Wenn Sie alleinerziehend sind, einen Nachweis über die Höhe des Unterhalts
- Wenn Sie Ihr Kind in der OGS anmelden wollen, einen Arbeitszeitennachweis des Arbeitgebers von allen berufstätigen Erziehungsberechtigten
Ohne die Angabe zur Einkommenshöhe ist der in der Beitragsstaffelung genannte Höchstpreis zu bezahlen! Bitte beachten Sie auch, dass eine Anmeldung nur zwischen dem 3. und 28. März 2025 möglich ist!
Nach Prüfung aller eingegangenen Anmeldeunterlagen erhalten Sie bis Mai 2025 eine verbindliche Zusage des Ganztags- oder Betreuungsplatzes und die Höhe des monatlichen Beitrags. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz, so dass es im Falle eines Anmeldeüberhangs zu einer Auswahl kommt, die nach verschiedenen Kriterien (z.B. Berücksichtigung der Arbeitszeiten, Geschwisterkinder, etc.) erfolgt.
Die Verträge gelten immer nur für ein Schuljahr und müssen daher für jedes Schuljahr neu abgeschlossen werden!
Anbei erhalten Sie einen Überblick über die Preisstaffelung für das Schuljahr 2025/26.
Sollten Sie Fragen zu der OGS oder der Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ haben, können Sie diese an das Sekretariat der Burgschule richten unter Tel. 02392/62464 oder per E-Mail an w.schneider@neuenrade.de.
*** Bitte beachten Sie: Nachfolgende Preistabelle gilt nur bis zu einer erneuten Beratung und Entscheidung über die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in den dafür zuständigen kommunalen Gremien. Aufgrund der allgemein steigenden Preisentwicklung müssen wir uns ebenfalls Anpassungen für das Schuljahr 2025/2026 vorbehalten. ***
Beitragsstaffelung Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ (an beiden Standorten)
Brutto-Jahreseinkommen | Beitrag |
bis € 20.000 | € 20,- |
bis € 40.000 | € 30,- |
bis € 50.000 | € 40,- |
bis € 60.000 | € 50,- |
über € 60.000 | € 60,- |
Geschwisterkinder zahlen nur die Hälfte des Beitrags. Da keine Ferienbetreuung angeboten wird, sind die Beiträge 10 x pro Jahr zu entrichten!
*** Bitte beachten Sie für den Standort Altenaffeln betreffend OGS, folgende Neuerung, die in der o.g. Satzung festgelegt werden soll:
Da die Ferienbetreuung für die an der OGS teilnehmenden Schüler aus Altenaffeln ebenfalls in allen Ferien ermöglicht werden soll, wird der Monatsbeitrag für das Schuljahr 2025/2026 erstmals für zwölf Monate fällig.
Außer in den Sommerferien, können die OGS- Schüler aus Altenaffeln die Betreuung am Standort Neuenrade nutzen. Für die Sommerferien wird eine Ferienbetreuung auch am Standort Altenaffeln angeboten. Diese Maßnahme dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität aller in der OGS betreuten Schüler. ****
Beitragsstaffelung Offene Ganztagsschule (an beiden Standorten)
Brutto-Jahreseinkommen | Beitrag |
bis € 20.000 | € 20,- |
bis € 25.000 | € 29,- |
bis € 37.500 | € 59,- |
bis € 50.000 | € 85,- |
bis € 55.000 | € 97,50 |
bis € 60.000 | € 110,- |
bis € 65.000 | € 115,- |
bis € 70.000 | € 120,- |
bis € 75.000 | € 127,50 |
bis € 80.000 | € 135,- |
bis € 85.000 | € 142,50 |
bis € 90.000 | € 150,- |
über € 90.000 | € 170,- |
Das 2. Geschwisterkind zahlt die Hälfte des Beitrags; das 3. Geschwisterkind ist beitragsfrei. Durch die angebotene Ferienbetreuung sind alle Beiträge 12 x pro Jahr zu entrichten!
Die Pauschale für das Mittagessen beträgt € 70,- und muss für jedes Kind komplett gezahlt werden.
Die Teilnahme am warmen Mittagessen ist jedoch freiwillig.