Informationen zur Bundestagswahl
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist für Sonntag, den 23. Februar 2025, angesetzt.
Auch die Bürgerinnen und Bürger in Neuenrade sind dazu aufgerufen, an diesem Tag ihre Erst- und Zweitstimme in einem der Wahllokale der Stadt oder bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.
Mit der Erststimme wird der Direktkandidat oder die Direktkandidatin des Wahlkreises gewählt, während die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei bestimmt ist.
Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen zur Bundestagswahl 2025.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Bekanntmachung der Stadt Neuenrade über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (geboren am 23. Februar 2007 oder früher)
- seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl
Seit Ende Januar konnten Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen wurden seither noch am Tag des Antrags, spätestens aber am nächsten Werktag bearbeitet. Die Zustellung durch die Post kann bis zu vier Werktage dauern. Die Stadtverwaltung bittet Neuenrader, deren Briefwahlunterlagen nach Ablauf dieser Zeit nicht angekommen sind, sich rechtzeitig beim Briefwahlbüro der Stadt unter Tel. 02392/693 554 zu melden.
Die Möglichkeit, online einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, endete am Dienstag, 18. Februar, um 13 Uhr.
Um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden, müssen die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Die Deutsche Post AG ist gehalten, der Stadt die Wahlbriefe aus den regulären Leerungen der Briefkästen im Stadtgebiet noch rechtzeitig zuzuleiten. Der Einwurf des Wahlbriefes in den Hausbriefkasten des Rathauses ist allerdings eine sicherere Alternative je näher der Wahltag rückt.
Direktwahl vor dem Wahltag
Seit Montag, 10. Februar, besteht die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten persönlich im Neuenrader Rathaus vorbeizukommen und direkt per Briefwahl die Stimmen abzugeben. Die Wähler müssen dazu ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Das Wahlamt in Zimmer 7 ist rollstuhlgerecht. Das bedeutet, der Eingang ist stufenlos erreichbar und mindestens 90 Zentimeter breit.
Am Samstag, 22. Februar, öffnet das Wahlamt in der Zeit von 10 bis 12 Uhr für Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein beziehungsweise ihre Briefwahlunterlagen verloren oder nicht erhalten haben. Dann kann Ersatz ausgestellt werden. Eine generelle Beantragung ist dann nicht mehr möglich. Die Frist zur Wahlschein-/Briefwahlbeantragung endet am 21. Februar um 15 Uhr.
Im Wahllokal wählen
Wer seine Stimme zur Bundestagswahl am Wahltag, 23. Februar 2025, im Wahllokal seines Wahlbezirkes abgeben möchte, kann dies zwischen 8 und 18 Uhr tun. Dazu muss der Personalausweis und am besten die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Eine Übersicht aller Wahlbezirke nach Straßen sortiert gibt es hier.
Ab 18 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse statt.
Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl
- Anlage 1 - FAQ
- Anlage 2 - Kurzfassung "Zusammen gegen Manipulation"
- Anlage 3 - Handreichung "Zusammen gegen Falsch-Information"
Kontakt
Das Wahlamt der Stadt Neuenrade ist im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten erreichbar:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Am Freitag, 21. Februar, hat das Wahllokal von 8 bis 12 sowie 13 bis 15 Uhr geöffnet.
Rückfragen beantwortet das Wahlamt gerne unter der E-Mail wahlen@neuenrade.de oder der Telefonnummer 02392/693-49.